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GeizFinanz.de: Energieausweis für Immobilien. Hier alle Infos und Onlineantrag für Ihr Ihren Energiepass.
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Energieausweis
Bei Wohngebäuden bis Baujahr 1965 sind Energieausweise seit dem 01.07.2008 verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude ab dem 01.01.2009.
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Die Energie-Einspar-Verordnung (EnEV) vom 1. Oktober 2007 verpflichtet jeden Europäischen Mitgliedsstaat, den Energiepass = Energieausweis ab 1. Juli 2008 stufenweise nach Gebäudeart und Baualter gesetzlich vorzuschreiben.
•alle regelmäßig beheizten oder gekühlten Wohngebäude /-gebäudeteile, die
Die Wahlfreiheit zwischen dem bedarfs- und verbrauchsbasierendem Energieausweis endete - Betroffen hiervon waren: •Wohngebäude mit weniger als 5 Wohnungen, für die ein Bauantrag vor dem 1.11.1977 gestellt wurde, oder
•alle Wohngebäude außer Baudenkmäler
alle Nichtwohngebäude mit der Wahl zwischen verbauchsbasierten Energieausweis und bedarfsbasierten Energieausweis Dieser Zeitplan der EnEV sah vor, dass bis zum 1. Januar 2009 jedes Wohngebäude, das vermietet, verpachtet oder verkauft werden sollte, einen Energieausweis braucht. Ab dem 1. Juli 2009 gilt diese Regelung auch für Nicht-Wohngebäude, die neu vermietet, verpachtet oder verkauft werden.
Verbrauchsbasierter Energieausweis Bedarfsbasierter Energieausweis Nichwohngebäude Energieausweis Weitere interessante Informationen finden Sie bei unserem Partner: energieausweis-vorschau
Was ist ein Energieausweis?
Energieausweise geben Kaufinteressenten und künfitgen Mietern objektive Informationen über den Energieverbrauch pro Quadratmeter Nutzfläche und Jahr eines Gebäudes, ähnlich wie wir es schon von dem Durchschnittsverbrauch von Autos kennen. Gebäude mit schlechtem Energiekennwert sollen so kenntlich gemacht werden, um den Gebäudeeigentümer zu energetischen Modernisierungen zu motivieren.
Jeder Kauf- oder Mietinteressent für eine Wohnimmobilie hat das Recht auf Vorlage eines gültigen Energieausweises durch den Verkäufer oder Vermieter. Mieter in einem bestehenden Mietverhältnis haben keinen Anspruch auf einen Energieausweis. Für Neubauten muss wie bisher auch, ebenfalls ein Energieausweis erstellt werden. Wenn Sie staatliche Fördermittel zur energetischen Sanierung bekommen möchten, müssen Sie einen bedarfsbasierenden Energieausweis vorlegen.
Seit 2002 ist der Energieausweis bei Neubauten bereits pflicht. Bei Wohngebäuden bis Baujahr 1965 sind Energieausweise seit dem 01.07.2008 verpflichtend, für alle anderen Wohngebäude seit dem 01.01.2009. Für Nichtwohngebäude ist der Energieausweis seit dem 01.07.2009 Pflicht.
Es sind zwei Arten von Energieausweisen zulässig, der verbrauchs- und der bedarfsbasierende Energieausweis. Der verbrauchsbasierende Energieausweis ist relativ leicht und günstig zu erstellen, da er lediglich aus den Verbrauchsdaten der Heizkostenabrechnung der letzten drei Jahre berechnet wird. Beim bedarfsbasierenden Energieausweis ist die Erstellung aufwendiger und teurer, weil die Gebäudehülle und Anlagentechnik erfasst werden muss. Die Wahl des richtigen Energieausweises richten sich nach folgenden gesetzlichen Vorgaben:
Völlige Wahlfreiheit zwischen beiden Varianten hatte der Gebäudeeigentümer in der Übergangsfrist bis 01.10.2008. Unabhänig von Gebäudegröße und Baujahr konnte bis Ende September 2008 für jedes Gebäude ein verbrauchsbasierender Energieausweis erstellt werden.
Energieausweise sind 10 Jahre gültig. Wer in der Zwischenzeit sein Gebäude energetisch saniert, wird sich allerdings schon vor Ablauf der 10 Jahre einen neuen Energieausweis ausstellen lassen, um die Vorteile gegenüber Käufern und Mietern auch nachweisen zu können. Die Energieausweise von deinEnergieausweis.de sind selbstverständlich rechtssicher, da sie die dafür notwendigen individuellen Modernisierungsempfehlungen enthalten und die Daten von uns auf ihre Plausibilität geprüft werden. Zahlungsbedingungen |
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